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   OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96   

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OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96 (https://dejure.org/1996,10836)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 (https://dejure.org/1996,10836)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 1996 - 6 W 145/96 (https://dejure.org/1996,10836)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • InVo 1997, 278
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen

    Hiergegen könne und müsse der Verletzte durch Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung geschützt werden, wenn aus seiner Sicht die ernsthafte Befürchtung bestehe, der Verletzer meine, mit der abgewandelten Verletzungshandlung der titulierten Unterlassungsverpflichtung ausreichend Rechnung getragen zu haben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. November 1996 - 6 W 145/96 -, juris; Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl. vor § 253 Rn 18).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 6 U 38/20

    Zur Auslegung von Art. 2 Abs. 2 lit. g) VO (EU) 609/2013 (Definition:

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann dem Antragsteller in einem solchen Fall das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung eines weiteren Eilverfahrens nicht abgesprochen werden ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.11.2017 - 6 U 121/17 - Rn 2 , juris m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.3.2013 - 6 U 227/12 , Rn 6 , juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 - Rn 3, juris).

    Es steht dem Antragsteller in einem solchen Fall frei, anstelle des Vollstreckungsverfahrens nach § 890 ZPO oder auch neben dem Vollstreckungsverfahren mit einem Antrag auf Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung gegen den Verletzer vorzugehen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 - Rn 3, juris).

  • OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Auch der Senat bejaht in solchen Fällen regelmäßig im Zweifel ein Rechtschutzbedürfnis für eine weitere einstweilige Verfügung (siehe nur Senat, Beschluss v. 14. Januar 2021 - 15 U 60/20, GRUR-RS 2021, 8344 Rn. 4 f. m.w.N; vgl. ferner OLG Frankfurt a. M., Beschlüsse vom 23. November 2017 - 6 U 121/17, WRP 2018, 361 sowie 12. November 1996 - 6 W 145/96, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16

    Pflichten des Arbeitgebers gegenüber höher eingeschränkten Mitarbeitern

    Die erkennende Kammer geht allerdings davon aus, dass es dem Kläger frei steht, anstelle des Vollstreckungsverfahrens nach § 890 ZPO mit einer weiteren Klage gegen den "Verletzer" vorzugehen, wenn der bereits vorhandene Titel auslegungsbedürftig ist und Unsicherheit über die Tragweite der vergleichsweisen Vereinbarungen bestehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. November 1996 - 6 W 145/96 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Stuttgart, 29.08.2002 - 2 U 207/01

    Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen: Unterlassungsanspruch eines

    In derartigen Fällen kann weder das Rechtsschutzbedürfnis verneint (vgl. dazu BGH GRUR 1958, 359, 361; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., vor § 253, Rn. 18 a) noch eine entgegenstehende Rechtskraft angenommen werden (vgl. OLG Frankfurt/M. WRP 1997, 51; Pastor/Ahrens, a.a.O., Kap. 40, Rn. 110; Nirk/Kurtze, Wettbewerbsstreitigkeiten, 2. Aufl., Rn. 593).
  • LG Kassel, 05.07.2005 - 1 T 108/05

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf Schutzmaßnahmen nach dem

    Zur Begründung hat die Antragsgegnerin jeweils gleich lautend unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Frankfurt/Main, WRP 1997, 51 darauf verwiesen, dass vorliegend das Rechtschutzbedürfnis zu bejahen sei.

    Der Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 -, veröffentlicht in WRP 1997, 51 f geht fehl, weil, worauf das Amtsgericht bereits hingewiesen hat, mit den nunmehr geltend gemachten Vorfällen keine abgewandelten Verletzungshandlungen dargetan werden, aus denen erkennbar werden könnte, dass der Antragsgegner versucht, die einstweilige Anordnung durch "ausnutzen von Lücken" zu umgehen, sondern vielmehr allein ein Verstoß des Antragsgegner gegen den insoweit auch nicht auslegungsbedürftigen, weil insoweit nicht unklaren Inhalt der Unterlassungspflichten gemäß dem Vergleich vom 22.04.2005.

  • KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07

    Annahme einer wettbewerbsrechtlichen "geschäftlichen Handlung" und "unwahren

    Darüber hinaus ist - wegen der schwierigen Grenzziehung - ein erneutes Verbotsverfahren zumindest dann zulässig, wenn Unsicherheit über die Tragweite des vorhandenen Titels entstehen kann, etwa ernsthaft zu befürchten ist, der Schuldner meine, nunmehr dem Verbot ausreichend Rechnung getragen zu haben (OLG Frankfurt, WRP 1997, 51; OLG Düsseldorf, WRP 1993, 487, juris Rdn. 29; vgl. auch OLG Köln, OLGR 2002, 203, juris Rdn. 19).
  • OLG Köln, 14.01.2021 - 15 U 60/20

    Parallelentscheidung zu OLG Köln 15 U 61/20 v. 14.01.2021

    Zudem wird man aber jedenfalls in Eilverfahren ohnehin großzügigere Maßstäbe anlegen müssen, wenn nur die ernsthafte Befürchtung besteht, dass sich der Schuldner auf eine fehlende Kerngleichheit berufen könnte (OLG Frankfurt a.M. v. 12.11.1996 - 6 W 145/96, NJWE-WettbR 1997, 59, v. 14.03.2013 - 6 U 227/12, BeckRS 2013, 9906).
  • LG Kassel, 05.07.2005 - 1 T 109/05

    Gewaltschutzverfahren: Unzulässiges weiteres Gewaltschutzverfahren nach

    Zur Begründung hat die Antragsgegnerin jeweils gleich lautend unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Frankfurt/Main, WRP 1997, 51 darauf verwiesen, dass vorliegend das Rechtschutzbedürfnis zu bejahen sei.

    Der Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 -, veröffentlicht in WRP 1997, 51 f geht fehl, weil, worauf das Amtsgericht bereits hingewiesen hat, mit den nunmehr geltend gemachten Vorfällen keine abgewandelten Verletzungshandlungen dargetan werden, aus denen erkennbar werden könnte, dass der Antragsgegner versucht, die einstweilige Anordnung durch "ausnutzen von Lücken" zu umgehen, sondern vielmehr allein ein Verstoß des Antragsgegner gegen den insoweit auch nicht auslegungsbedürftigen, weil insoweit nicht unklaren Inhalt der Unterlassungspflichten gemäß dem Vergleich vom 22.04.2005.

  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung;

    Das schutzwürdige Interesse des Verletzten an einer erneuten gerichtlichen Inanspruchnahme wird schon dann bejaht, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verletzer in Verkennung des tatsächlichen Verbotsumfangs eine kerngleiche Zuwiderhandlung in Abrede stellt oder wenn der Antragsteller dies zumindest ernsthaft befürchten muss (Senat vom 12.11.1996 - 6 W 145/06 = WRP 1997, 51).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11

    Rechtsschutzbedürfnis für weiteren Unterlassungstitel

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2022 - 20 W 4/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss Zuwiderhandlung gegen ein

  • OLG Frankfurt, 24.01.2011 - 6 U 209/10

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; verspätete

  • OLG Köln, 24.08.2012 - 6 U 72/12

    Potticelli

  • OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21

    Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung

  • LG Bonn, 30.09.2016 - 1 O 155/16

    Wiederholte einstweilige Verfügung, Rechtschutzbedürfnis

  • OLG Köln, 19.11.2001 - 6 W 81/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht; Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03

    "24 Stunden Antiemese"

  • LG Hamburg, 18.10.2017 - 416 HKO 128/17

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche eines Pharmaunternehmens wegen

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 W 120/96   

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https://dejure.org/1996,11331
OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 W 120/96 (https://dejure.org/1996,11331)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.1996 - 3 W 120/96 (https://dejure.org/1996,11331)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 3 W 120/96 (https://dejure.org/1996,11331)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • InVo 1997, 278
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04

    Unterlassungsgebot; Unterbindungspflicht; Verschulden

    Hierzu zählt auch der hier einschlägige, in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschiedene Fall, dass ein Schuldner einen bereits erteilten Anzeigenauftrag mit einem verbotenen Werbetext nicht widerruft (vgl. OLG Hamburg InVo 1997, 278; OLG Köln GRUR 1986, 195; KG GRUR 1989, 707 jeweils mit weit. Nachw.).

    Zu solchen Mitteln der zulässigen und gebotenen Einflussnahme gehört nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Falle der Rücknahme einer Zeitungswerbeannonce nicht nur, dass der Schuldner auf einen ihn bindenden gerichtlichen Unterlassungstitel ausdrücklich hinweist, sondern schließt auch ein, dass er dem Verlag für den Fall der verbotswidrigen Veröffentlichung der Anzeige seinerseits Regressansprüche ankündigt und entsprechende rechtliche Schritte androht bzw. notfalls auch ergreift (vgl. KG GRUR 1989, 707; Hanseat. OLG Hamburg InVo 1997, 278).

  • OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 99/06

    Wettbewerbsrecht: Pflicht zur Einwirkung auf Dritte im Rahmen einer vertraglich

    Jedoch auch ohne diese Besonderheit erfüllt der Schuldner seine Handlungspflichten z.B. auch dann nicht, wenn er dem in die Anzeigenwerbung eingeschalteten Presseverlag mit der Bitte um Einhaltung lediglich Kenntnis von einer gegen ihn ergangenen, einen laufenden Anzeigenauftrag betreffenden einstweiligen Verfügung gibt, ohne dem Verlag darüber hinaus die rechtlichen Folgen für den Verletzungsfall anzudrohen (OLG Hamburg WRP 97, 52; Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Auflage, Einleitung Rdnr. 581).
  • OLG Köln, 12.02.1999 - 15 W 3/99

    Einstweilige Verfügung; Zeitschrift; Illustrierte; Verkauf; Presseerzeugnis;

    Die im angegriffenen Beschluß zitierte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (vgl. WRP 1997, S. 52) hält der Senat nicht auf den vorliegenden Fall für übertragbar.
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Ferner muss die Jahresabrechnung Angaben über Rücklagen, Zinsen und Kontenstände enthalten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. November 1999 - 3 W 251/99 - und vom 25. September 1996 - 3 W 120/96 - BayObLG NJW-RR 1993, 1166, 1167; OLG Düsseldorf aaO; Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnrn. 62 ff; Bub/Kreuzer/Rapp, WEG § 28 Rdnrn. 310 ff, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 29.06.2000 - 3 U 62/00

    Vollziehung einer Urteilsverfügung durch Zustellung an den Antragsgegner

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Heilung auf diese Weise zwar grundsätzlich möglich ist ( vgl. Senat in WRP 1994, 408 und 1997, 52).
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